Wußten Sie schon, daß laut Bundesregierung alle gesetzlich krankenversicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können - Lesen Sie dazu die Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st (einfach anklicken)
REFERRED PAIN
Der allgemein übliche, englische Begriff Referred pain (Mehrz. Referred pains) kann mit über tragener Schmerz bzw. über tragene Schmerzen übersetzt werden.
Grundsätzlich kann ein Schmerz in drei Formen auftreten:
1.
Nozizeptorschmerz
- Diese Schmerzart liegt am häufigsten vor. Dabei entsteht der
Schmerz da, wo er
auch empfunden wird. Die schmerzauslösende körperliche Störung oder Schädigung
wird im betroffenen Körperbereich mit Hilfe eines sog. Rezeptors dem
Nervensystem sozusagen "aufgeschaltet" und dann an das Gehirn weitergeleitet.
Je nach Art des zu registrierenden Reizes unterscheidet man z.B. Chemo-,
Thermo-, Baro- (= den Blutdruck betreffender),
akustische oder taktile
(= den Tastsinn betreffender)
Rezeptoren.
2.
Nervenschmerz, auch als
neuropath ischer oder
fortgeleiteter Schmerz
bezeichnet. Bei dieser Schmerzart entstehen die
Schmerzen nicht
dort wo sie empfunden werden. In diesem Falle ist das schmerzleitende System
selbst gestört oder geschädigt, es liegt sozusagen ein „Ner veneigenschmerz“ vor.
Ein
Nervenschmerz hat
also keine Warnfunktion mehr hinsichtlich einer örtlichen Sch
merzursache. Ein Nervenschmerz
betrifft sowohl das zent
rale
(= Gehirn und
Rücken
mark betreffende)
als auch das periphere
(= nicht im Gehirn oder
Rückenmark befindliche) Nervensystem.
Es liegt in der Regel ein
chronischer Schmerz(=
länger als sechs Monate anhaltender)
vor.
3.
Referred pain
- Auch bei dieser Schmerzart entsteht der Schmerz nicht dort wo er empfunden
wird. So können z.B. Affektionen
(= Störungen, Erkrankungen)
der inneren Organe über Reflexzonen, auch als Head`sche Zonen bezeichnet, auf
die zugehörigen Dermatome
(= von 1 Nerven versorgte
Hautsegmente) an der Körperoberfläche
übert ragen und dann auch dort empfunden werden. So projizieren z.B. Erkrankungen
der Speiseröhre und auch der Bauchspeicheldrüse
Schmerzen in
die
Brustwirbelsäule,
Gallenerkrankungen bzw. Erkrankungen des oberen Verdauungstraktes können auf
diese Weise zu rechtsseitigen
Schulterschmerzen,
Affektionen
(=
Störungen, Erkrankungen) des Herzens zu einem linksseitigen
Schmerz in der
Schulterregion und
Unterleibserkrankungen zu
Kreuzschmerzen
führen.
Mit den Head`sche Zonen alleine sind allerdings solche
übe rtragene Schmerzen (referred pains) bzw. Über tragungsphänomene
nicht immer zu erklären. So ist z.B. bekannt, daß Herzerkrankungen linksseitige
Unterkieferschmerzen
und/oder auch linksseitige
Armschmerzen
bewirken können.
Das Reflexsystem der Head`sche Zonen kann
therapeutisch hilfreich sein.
Bei
Bauchschmerzen
(z.B.
Reizdarmsyndrom,
Reizkolon oder
allgem.
Darmschmerzen oder
auch bei Pankreatitis
(=
Bauchspeicheldrüsenentzündung)) werden am Leib
Triggerpunkte gesucht und dann mit einem lang wirkenden, örtlichen
Betäubungsmittel unterspritzt. Im zugehörigen Organ bzw. Organabschnitt kommt es
daraufhin zu einer Entkrampfung und auch Durchblutungssteigerung, die u.a. jeder
entzündlichen Schmerzursache (z.B.
Morbus Crohn,
Colitis ulcerosa,
Pankreatitis) kausal
(= ursächlich) entgegenwirkt.
Als nächst höhere Therapiestufe bietet sich eine vorübergehende (z.B. 8-10 Tage
lang)
kontinuierliche, epidurale Blockade
(=
rücken
mark
nahe)
Blockade) mit Katheter
(= dünner Kunststoffschlauch)
an. Der entkrampfende und auch durchblutungssteigernde Effekt ist bei dieser
Methode noch ausgeprägter.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Nochmals zum Thema
"Patientenrechte"
Ist eine Rentenversicherung Kostenträger, besteht eine Wahlmöglichkeit wie
bei Krankenkassen jedoch nicht,
aber:
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen.
Danach hat ein Schmerzpatient
ein Recht darauf, in einer
schmerztherapeutischen Klinik
behandelt zu werden.
Hier
gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung dazu:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik). Mittlerweile gibt es diesbezüglich
zwei weitere Urteile, so vom
Landessozialgericht Hamburg:
http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2
(Pressekommentar dazu:
https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik)
und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in
nur 23 (!!) Tagen:
www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht1.
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ein Arzt zu konsultieren!Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
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Aktualisiert:>20.05.2008</>
kusb&
S
Schulterarthrose (www.schulterarthrose.com),
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Schultererkrankungen (www.schultererkrankungen.de),
Schultergelenksarthrose (http://www.schultergelenksarthrose.com),
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